Räumen & Streuen · Privat & Gewerbe
Winterdienst in München und Umgebung: Schneeräumung und Streudienst für Gewerbe, Hausverwaltungen und Privathaushalte – verlässlich in festen Zeitfenstern.
Jetzt kostenloses Angebot einholenUnverbindlich · Rückmeldung innerhalb eines Werktags
Schneeräumung
Gehwege, Zuwege und Stellflächen – bei Neuschnee in festen Zeitfenstern.
Streudienst
Rutschhemmendes Streuen bei Glätte und Eisregen, auf Wunsch rückstandsfrei.
Gehwege & Grundstücksflächen
Die Flächen, für die Sie als Eigentümer oder Verwalter verantwortlich sind.
Höfe, Einfahrten & Parkplätze
Vom Ladenparkplatz bis zur Wohneinfahrt – gut befahrbar bleiben.
Räumgutentsorgung
Angereihte Schneemengen werden fachgerecht abgefahren.
Gewerbe & Wohnanlagen
Regelmäßige Winterdiensteinsätze für Objekte jeder Größe.
Sobald es schneit oder glatt wird, gilt auf Gehwegen, Zuwegen und Stellflächen die Verkehrssicherungspflicht: Eigentümer und Hausverwaltungen müssen ihre Flächen räumen und streuen – sonst haften sie, wenn jemand ausrutscht. In München und im Landkreis legt die jeweilige Kommune fest, in welchen Zeitfenstern geräumt werden muss und ab welcher Schneehöhe.
Mit einem Winterdienstvertrag bei Hermann & Söhne räumen wir Ihre Flächen in festgelegten Zeitfenstern, bei Glätte streuen wir rechtzeitig – und jeder Einsatz wird dokumentiert, falls es doch einmal zu einem Schadensfall kommt.
Feste Zeitfenster
Räumen, bevor Ihre Kunden und Mieter losfahren – meist früh morgens.
Festes Team
Dieselben Kräfte jedes Mal – wir kennen Ihre Flächen und Gefahrenstellen.
Dokumentierte Einsätze
Jeder Einsatz wird dokumentiert – wichtig im Schadensfall.
Ein Ansprechpartner
Winterdienst und Reinigung aus einer Hand – kurze Wege, klare Verantwortung.
Winter-Notdienst
Flexibel und schnell: auch kurzfristig, wenn es plötzlich schneit oder glatt wird.
Verlässlich im Winter
Feste Zeitfenster und klare Regeln – Sie müssen an nichts mehr denken.
01/
Flächen aufnehmen
Sie nennen uns Ihre Flächen – online oder am Telefon.
02/
Angebot erhalten
Individuell kalkuliert, schriftlich, ohne versteckte Kosten.
03/
Winterdienstvertrag
Klare Regeln: Turnus, Zeitfenster, Streumittel.
04/
Wir räumen
Bei jedem Schneefall und bei Glätte – ganz ohne Ihr Zutun.
Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen sind in der Regel verpflichtet, Gehwege und Zuwege auf ihrem Grundstück zu räumen und bei Glätte zu streuen. Wir räumen und streuen Ihre Flächen vertraglich – und dokumentieren jeden Einsatz.
Das regelt jede Kommune selbst – üblich ist Räumung während des Tages, meist im Bereich von 7 bis 20 Uhr, ab einer nennenswerten Schneehöhe. Wir legen die Zeitfenster mit Ihnen im Vertrag fest, damit Ihre Flächen vor Geschäftsbeginn oder dem morgendlichen Verkehr geräumt sind.
Ja – gerade wer älter ist, viel unterwegs ist oder Schneeschauflern körperlich nicht mehr gewachsen ist, spart mit einem Winterdienst viel Zeit und Aufwand. Auch für Doppelt- und Reihenhäuser oder kleine Mehrfamilienhäuser in München und Umgebung übernehmen wir Räumen und Streuen.
Das hängt von Ihrer Kommune ab: Viele bayerische Gemeinden beschränken oder verbieten Streusalz auf öffentlichen Flächen. Wir streuen mit den vor Ort zulässigen Mitteln – auf Wunsch rückstandsfrei mit Splitt, damit Böden, Pflanzen und Bausubstanz geschont bleiben.
Zwei Fragen, Ihr Name, eine Kontaktangabe – fertig. Kostenlos, unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden.
Räumen & Streuen ohne eigenen Aufwand
Einfach antippen – Sie können später alles ergänzen.